“die Gerechtigkeit erkennt man daran, dass sie jedem das seine zuerteilt.”
Marcus Tullius Cicero
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet, weil gerade hier viele Emotionen hineinspielen und zusätzlich existentielle finanzielle Fragen geklärt werden müssen. Für die Mandanten und für deren gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen sind daher immer eine sachliche und strategisch sinnvolle Vorgehensweise als auch ein besonderes Einfühlungsvermögen wichtig.
Egal wie schwierig Ihre Situation zunächst erscheinen mag: Ziel unserer Unterstützung ist immer auch vermittelnd zu wirken und zu einer fairen, vernünftigen Lösung zu kommen, mit der alle Beteiligten gut leben können. Die Erfahrung zeigt, dass dies Schritt für Schritt auch erreicht werden kann und die Situation meist nur am Anfang „unlösbar“ erscheint. Selbstverständlich stehen für uns dabei die persönlichen Interessen unserer Mandanten und deren Durchsetzung immer im Vordergrund.
Wir beraten und vertreten bei allen familienrechtlichen Fragen, insbesondere zu den Themen:
- Trennung
- Unterhalt für Kinder, Ehe- oder Lebenspartner sowie Angehörige von Patchwork-Familien
- Elternunterhalt, inklusive Ansprüche der Sozialämter bei Heimunterbringung
- gemeinsames und alleiniges Sorgerecht für eheliche und nichteheliche Kinder
- Vaterschaftsanfechtung
- Umgangsrecht
- Schutz vor häuslicher Gewalt (Gewaltschutzgesetz, Unterlassungsverfügungen etc.)
- Vermögensauseinandersetzung (Immobilien, Mietwohnung, Hausrat, etc.)
- Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
- Nutzungsentschädigung bei Auszug eines Ehepartners
- gesetzlicher und schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
- Eheverträge und Verträge für nichteheliche Partnerschaften oder eingetragene Lebenspartnerschaften
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Scheidungsverfahren (Ablauf, Kosten)
- Scheidung und Steuern (z.B. begrenztes Realsplitting)
- Betreuungsrecht, inkl. Vormundschaft und Pflegschaft
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Verwandtschaftsrecht (Adoptionen etc.)
Arbeitsrecht
Wir beraten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Dadurch kennen wir beide Positionen und es ermöglicht uns, die Interessen und Möglichkeiten unserer Mandanten besser beurteilen und durchsetzen zu können. Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht ist im steten Wandel, vor allem durch die immer wieder aktualisierte Rechtsprechung, sowohl der deutschen als auch der europäischen Gerichte.
Hier ist es daher unbedingt notwendig auf dem aktuellen Stand zu sein. Kostenträchtige Fehler können durch eine Beratung im Vorfeld vielfach vermieden oder zumindest reduziert werden.
Wir bieten die Begleitung, Beratung und Vertretung insbesondere bei diesen Themenbereichen an:
- Gestaltung und Anwendung von Arbeits- und Dienstverträgen u. Zusatzvereinbarungen (Dienstwagen, Provision, Tantieme, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Wettbewerbsverbot, Rückzahlung von Fortbildungskosten etc.),
- Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen (Kündigung, Aufhebung, Abwicklung etc.)
- Entwicklung von Prozess- und Verfahrensstrategien
- Abmahnungen (Prüfung der Wirksamkeit, Voraussetzung für eine Kündigung)
- Prüfung und Ausarbeiten eines Aufhebungsvertrages, inkl. Abfindung, Urlaubsabgeltung, Einhaltung der Kündigungsfrist, Überstunden etc.
- Arbeitszeugnis (Ausstellung, Überprüfung)
- Bonuszahlungen, Leistungsprämien, Gratifikationen
- Betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherung
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Teilzeitverträge
- Elternzeit
- Freie Mitarbeiter (insbesondere rechtliche Überprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung, Statusklärungsverfahren, inkl. Entsprechender Gerichtsverfahren, Scheinselbständigkeit)
- Entgeltfortzahlung und Urlaubsrecht
- Diskriminierung am Arbeitsplatz (Mobbing)
- Tarifrechtliche Regelungen
Mietrecht
Das Mietrecht beinhaltet für Mieter und Vermieter umfangreiche Rechte und Pflichten. Hier ist es daher unbedingt notwendig, den jeweiligen Sachverhalt genau festzustellen, um sodann die richtigen rechtlichen Schritte und die korrekte Vorgehensweise auswählen zu können.
Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter bei mietrechtlichen Fragen und gewährleisten eine optimale Beratung und Vertretung in diesen Angelegenheiten.
Hierbei sind vor allem folgende Themen betroffen:
- Abschluss eines Mietvertrages
- Kündigung des Mietvertrages
- Eigenbedarfskündigung
- Kündigungsschutz
- Beendigung des Mietverhältnisses inkl. Mietaufhebungsvertrag
- Abwicklung des Mietverhältnisses
- Räumung und Herausgabe der Mietsache, Räumungsklage
- Renovierung und Schönheitsreparaturen
- Betriebskosten
- Kaution und Rückzahlung nach Mietende
- Mietminderung bei Mängeln an der Mietsache
- Mieterhöhung, Vergleichsmiete
- Mietrückstände
- Untervermietung
- Schadensersatz im Mietrecht
- Inventar, Pachtrechte
- Wechsel der Vertragsparteien
- Abschluss, Gestaltung und Prüfung eines Gewerbemietvertrages
Verkehrsrecht
Ein Unfall ist leider schnell passiert. Die Unfallregulierung kann in Einzelfällen problematisch sein, vor allem wenn Haftungsfragen zu berücksichtigen sind. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, sowohl als Führer eines Kfz als auch als Fahrradfahrer oder Fußgänger.
Auch bei Fragen oder Auseinandersetzungen zu einem Kauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc. können Sie sich gerne an uns wenden.
Insbesondere sind wir für Sie da in folgenden Fällen:
- Regulierung von Verkehrsunfällen
- Sachschäden (Reparaturkosten, Mietwagenkosten/Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Sachverständigengutachten
- Personenschäden (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten)
- Regulierung mit Haftpflichtversicherer
- Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
- Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgelder, Verwarnungen)
Sozialrecht
Das Gebiet des Sozialrechts ist äußerst vielfältig, zudem besteht hier häufig ein hoher Beratungsbedarf. Auch das Arbeitsrecht hat viele Verzahnungen mit dem Sozialrecht. Oft sind Bescheide der Sozialbehörden fehlerhaft oder diese gewähren nur unzureichende Leistungen, wie z. B. Hilfsmittel o ä.
Auch nehmen die Zugriffe der Sozialbehörden auf Angehörige immer mehr zu, z. B., wenn wegen pflegebedürftiger Angehöriger Zahlungen gefordert werden.
Wir unterstützen Sie hier insbesondere bei:
- Sozialversicherung
- Widerspruch gegen Bescheide der Sozialversicherungsbehörden
- Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung
- Scheinselbstständigkeit
- Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
- Recht der Eingliederung Behinderter, Bundesteilhabegesetz
- Leistungen nach SGB
- Opferentschädigung
- Erlangung von behördlichen Zuschüssen bei Schwerbehinderten
- Kindergeldbezug
Erbrecht
Testamentserrichtung und wenn ja, wie, lebzeitige Übertragung von Vermögen auf die Kinder, Fragen zur gesetzlichen Erbfolge oder zum Pflichtteilsrecht gehören zu den Themen des Erbrechts. Leider ist es keine Seltenheit, dass es nach einem Todesfall in der Familie zu erbrechtlichen Konflikten kommt, die oft emotional und unsachlich ausgetragen werden. Dies könnte in vielen Fällen mit der frühzeitigen Konsultation eines Rechtsanwaltes vermieden werden.
Wir beraten und vertreten Sie daher gerne zu allen Fragen rund um die Geltendmachung von Ansprüchen als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer und in Erbstreitigkeiten. Gerade aufgrund der in dem Zusammenhang häufig zutage tretenden innerfamiliären Probleme und Konflikten, ist es uns besonders wichtig, bei unserer Beratungstätigkeit auch hierauf einzugehen und möglichst einvernehmliche und außergerichtliche Lösungswege aufzuzeigen.
Wir beraten Sie daher insbesondere bei:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen (Berliner Testament, Ehegattentestament)
- Erbvertrag
- Vermächtnis
- Gestaltung von Patientenverfügungen, Vollmachten, Vorsorgevollmachten
- vorweggenommener Erbfolge durch lebzeitige Übertragung von Vermögen
- Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Verwaltung von Familienvermögen,
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
- alternativer Streitbelegung und Prozessführung in streitigen Erbangelegenheiten
Allgemeines Zivilrecht
Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Das Zivilrecht ist in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, darüber hinaus existieren jedoch noch eine Reihe von Sonderregelungen in Spezialgesetzen. Zum allgemeinen Zivilrecht gehört z. B. das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, also z. B. das Kauf- und Werkvertragsrecht.
Weiterhin gehört zum allgemeinen Zivilrecht beispielsweise das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung) oder der Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeanspruche aus dem Eigentum etc.). Das Zivilrecht ist damit quasi das Fundament jeglichen juristischen Denkens und Arbeitens.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem im Zusammenhang mit den folgenden Themen:
- Vertragsgestaltung
- Schadensersatz, Schmerzensgeld
- Kauf- und Werkvertragsrecht, Pachtrecht
- Gewährleistungsansprüche
- Leasingverträge
- Bürgschaften
- Rücktritt vom Vertrag
- Ansprüche aus Garantie
- Recht der unerlaubten Handlungen
- Unterlassungen, Beseitigung von Beeinträchtigungen
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- Herausgabeansprüche
- AGB-Recht
Nebenklage / Opferrecht
In Strafsachen wird die Staatsanwaltschaft für das Opfer automatisch tätig und sorgt durch die Anklageerhebung dafür, dass der Täter seine Strafe erhält. Das Opfer ist in den Fällen Zeuge, ausgestattet mit den entsprechenden Rechten und Pflichten, hat aber von sich aus keine Möglichkeit außerhalb der eigenen Zeugenaussage auf den Prozess einzuwirken. Diese Möglichkeit wird durch das Recht der Nebenklage geschaffen. Gerade bei Delikten, durch die der Täter besonders stark in die Rechtsgüter des Opfers eingegriffen hat, z. B.
bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Totschlag etc. besteht die gesetzliche Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Insbesondere bei Sexualdelikten muss das Gericht auf Antrag des Opfers den Beistand eines Anwalts genehmigen. Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen kann dem Opfer auch Prozesskostenhilfe bewilligt werden.
Es ergeben sich bei einer Nebenklage daher vielfache Vorteile für den Betroffenen:
- Frühzeitige Einsicht in die Ermittlungsakte (dadurch Einstellung des Zeugen/Opfers auf Verhandlungstermin)
- Uneingeschränktes Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung
- Stellung eigener Anträge durch den Anwalt (insbesondere auch zum Strafmaß)
- Stellung von Schmerzensgeldanträgen im Verfahren
- Antragstellung zur (teilweisen) Ausschluss der Öffentlichkeit in der Verhandlung
- Stellung der Opferinteressen in den Vordergrund durch Schlussplädoyer des Nebenklageanwalts
- Möglichkeit der Berufungseinlegung gegen das Urteil