Kosten und Gebühren

Kanzlei huneke | baumeister

Die Kanzlei rechnet grundsätzlich auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) mit dem Mandanten ab, wobei sich die Höhe der Gebühren in der Regel nach dem Gegenstandswert und nach dem Arbeitsaufwand richten. In besonderen Fällen kann auch eine Honorar- oder eine Pauschalvereinbarung nach dem RVG getroffen werden. Außerdem unterliegen alle Leistungen der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer (zurzeit 19%).

Bei einer umfangreichen Erstberatung von Verbrauchern berechnen wir maximal eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 226,10 € (inkl. MwSt.). Im Rahmen der Erstberatung besprechen wir Ihren Fall, beraten Sie hinsichtlich der geltenden Rechtslage und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab. Falls die Angelegenheit mit diesem ersten Beratungsgespräch abgeschlossen werden kann, fallen für Sie keine weiteren Kosten an.

 

Wenn eine Erstberatung zur Klärung Ihrer Angelegenheit nicht ausreicht, so können bei Ihnen für die weiteren Rechtsanwaltsleistungen zusätzliche Gebühren anfallen.
Selbstverständlich besprechen wir mit Ihnen in jedem Verfahrensstadium die Höhe der Kosten, die auf Sie zukommen werden. Bitte sprechen Sie uns offen auf dieses Thema an, soweit sich für Sie Fragen oder Probleme ergeben sollten.

Kosten Anwalt Kempten

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so klären wir gerne die Kostendeckung mit Ihrer Versicherung ab. Bitte beachten Sie, dass die Übernahme und Durchführung des Mandates stets unabhängig von der Übernahme der Kosten durch Dritte (Gegner, Rechtsschutzversicherung, etc.) erfolgt. Ihnen selbst obliegt in diesem Fall sodann lediglich die jeweils vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
 

Beratungshilfe

Sofern Sie nicht in der Lage sein sollten, die Anwaltskosten in einem außergerichtlichen Verfahren zu tragen, besteht die Möglichkeit bei Bedürftigkeit in der Angelegenheit beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Hierzu bitten wir Sie vorab beim Gericht einen Berechtigungsschein ausstellen zu lassen bzw. sich bei Fragen hierzu mit uns in Verbindung zu setzen.
 

Kosten und Gebühren im Familienrecht

Die Kosten und Gebühren im Familienrecht bestimmen sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Angelegenheit. Dieser ergibt sich in der Regel aus dem Gesetz. Folgendes Beispiel soll Ihnen einen groben Anhaltspunkt geben:

Mann und Frau (ohne Kinder) verdienen zusammen 2.000,00 Euro im Monat netto, der Rentenausgleich wird durchgeführt. Beide haben nur in die gesetzliche Rente eingezahlt und haben keine weiteren zusätzlichen Rentenversorgungen. Ein Scheidungsverfahren kostet 1.380,40 Euro Rechtsanwaltsgebühren inkl. Mehrwertsteuer, sowie für jeden der Partner 203,00 Euro Gerichtskosten. Die Gesamtkosten des Scheidungsverfahrens belaufen sich daher auf 1.786,40 Euro. Es ist grundsätzlich auch möglich, diese Scheidungskosten zu teilen.


 

Prozesskostenhilfe

Sofern Sie selbst nicht in der Lage sein sollten, die Gerichts- und Anwaltskosten in einem gerichtlichen Verfahren zu tragen, besteht die Möglichkeit bei Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten in der Angelegenheit beim zuständigen Gericht Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Dieser Antrag kann von hieraus begleitet werden. Sie können diesen Antrag hier herunterladen (inkl. Erläuterungen/Hinweisblatt). Gerne können wir diesen aber auch gemeinsam ausfüllen. Ansonsten stehen wir für Fragen natürlich gerne zur Verfügung.
 

Kosten im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht besteht die Besonderheit, dass der obsiegenden Partei kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zusteht. Dies hat zur Folge, dass ab unserer Mandatierung bis zum Abschluss der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht die entstandenen Anwaltskosten von Ihnen selbst und persönlich zu tragen sind, unabhängig davon, wie ein Beratungsergebnis ausfällt oder die Auseinandersetzung mit der Gegenseite endet und auch unabhängig davon, ob eine Rechtschutzversicherung Ihnen unsere Gebühren ganz oder teilweise erstattet. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Gerichts- und Anwaltskosten in einem solchen gerichtlichen Verfahren zu tragen, besteht auch hier die Möglichkeit bei Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten in der Angelegenheit beim zuständigen Arbeitsgericht Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Diesen können Sie hier herunterladen.

Die Anwaltskosten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berechnen sich nach den Werten der einzelnen Gegenstände/Fragestellungen, über die Sie von uns beraten oder vertreten werden (sog. Gegenstandswert). In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet.